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   VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13   

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VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13 (https://dejure.org/2013,42396)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2013 - 4 E 2577/13 (https://dejure.org/2013,42396)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2013 - 4 E 2577/13 (https://dejure.org/2013,42396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 33i GewO
    Glücksspielwesen - Fortgeltung einer Erlaubnis nach § 33 i GewO; Übergangsregelungen; Verfassungsmäßigkeit; Spielhallen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (32)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
    Die Neuregelungen zum Spielhallenrecht sind lediglich Nutzungsbeschränkungen, die im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums als Inhalts- und Schrankenregelungen einzustufen sind (BayVerfGH, Entscheidung v. 28.6.2013 - Vf 10-VII-12 -, juris).

    Angesichts des überragend wichtigen Gemeinschaftsguts, das der Gesetzgeber mit der Bekämpfung der Spielsucht verfolgt, muss es ihm möglich sein, das von ihm vertretene Schutzkonzept innerhalb eines vertretbaren Zeitraums in die Tat umzusetzen (BayVerfGH, Entscheidung vom 28.6.2013 - Vf 10-VII-12 -, juris).

    Es ist die Bedeutung des Anliegens des Normgebers für das Wohl der Allgemeinheit gegen das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand der Rechtslage abzuwägen (BayVerfGH, Entscheidung v. 28.6.2013 - Vf 10-VII-12 -, juris).

    Die Differenzierung ist sachgerecht, weil nach der Beschlussfassung der Ministerpräsidenten in den informierten Kreisen mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags zu rechnen war; der Gesetzgeber hat sein Ermessen nicht überschritten, wenn er Mitnahmeeffekte für den Übergangszeitraum vermeiden wollte (BayVerfGH, Entscheidung v. 28.6.2013 - Vf 10-VII-12 -, juris).

    Die Fristenregelung für nach dem 28. Oktober 2011 genehmigte Spielhallen bis zum Ablauf von einem Jahr nach Inkrafttreten des Staatsvertrages (§ 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV) bzw. bis zum Ablauf des 30. Juni 2013 (§ 9 Abs. 1 Satz 2 HmbSpielhG) genügt trotz ihrer Tragweite entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin den verfassungsrechtlichen Anforderungen ebenfalls, weil die tatbestandliche Einbeziehung abgeschlossener Vorgänge in eine neue gesetzliche Regelung dann umso weniger schwer wiegt, wenn die von der Norm Betroffenen konkret mit der Gesetzesänderung rechnen mussten (BayVerfGH, Entscheidung v. 28.6.2013 - Vf 10-VII-12 -, juris).

    Eine wirtschaftliche Verwertung der bestehenden Spielhalle ist, gegebenenfalls nach einer Nutzungsänderung, weiterhin möglich (BayVerfGH, Entscheidung v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 -, juris).

    Eine flächendenkende Zwangswirkung liegt nicht vor, denn auch wenn das neue Verbot von Mehrfachkonzessionen zur Schließung einzelner Spielhallen führen wird, so betrifft dies nur einzelne Fälle und führt nicht zu einer generellen Aufgabe des Berufs (BayVerfGH, Entscheidung v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 -, juris).

    Die Übergangsregelungen sind als Regelungen der Berufsausübung zulässig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und wenn die durch sie bewirkte Beschränkung der Berufsausübung den Betroffenen zumutbar ist (BayVerfGH, Beschl. v. 28.6.2013 - Vf.10-VII-12 -, juris).

    Dass die Interessen der Spielhallenbetreiber und -unternehmer demgegenüber nach dem Willen des Gesetzgebers zurücktreten, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BayVerfGH, Entscheidung v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 -, juris).

    Auch genügt die durch das Fehlen einer Härteklausel striktere Regelung für nach dem 28. Oktober 2011 genehmigte Spielhallen den verfassungsrechtlichen Anforderungen, da die von der Norm Betroffenen konkret mit einer Gesetzesänderung rechnen mussten (vgl. BayVerf- GH, Entscheidung vom 28.6.2013 - Vf 10-VII-12 -, juris).

    Gerade dem Mitnahmeeffekt kann der Gesetzgeber nur dadurch begegnen, dass er für Spielhallen, die in Kenntnis der geplanten Rechtsänderung beantragt werden, eine deutlich kürzere Anpassungsfrist normiert (BayVerfGH, Entscheidung v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 -, juris).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
    Mit der Enteignung greift der Staat auf das Eigentum des Einzelnen gezielt zu; sie ist darauf gerichtet, konkrete, durch das Eigentumsgrundrecht geschützte Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vollständig oder teilweise zu entziehen (BVerfG, Beschl. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, juris).

    Eine Inhaltsbestimmung wird selbst dann nicht zur Enteignung, wenn sie in ihren Auswirkungen für den Betroffenen einer Enteignung nahe- oder gleichkommt (BVerfG, Beschl. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, juris).

    Der Kernbereich der Eigentumsgarantie, zu dem die Privatnützigkeit des Eigentumsobjekts gehört, darf dabei nicht ausgehöhlt werden (BVerfG, Beschl. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, juris).

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
    Diese betreffen das Vermögen des einzelnen Spielers und seiner Angehörigen sowie in Fällen des Vermögensverlustes mittelbar die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte und bei Spielsucht die Gesundheit des Spielers (BVerwG, Urt. v. 28.03.2001 - 6 C 2/01 -, juris).

    Diese betreffen das Vermögen des einzelnen Spielers und seiner Angehörigen sowie in Fällen des Vermögensverlustes mittelbar die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte und bei Spielsucht die Gesundheit des Spielers (BVerwG, Urt. v. 28.3.2001 - 6 C 2/01 -, juris).

  • VG Regensburg, 06.08.2013 - RN 5 S 13.1127

    Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GlüStV ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
    Eine solche nicht unerhebliche Eigenleistung kann im vorliegenden Fall nicht in den Investitionen vor Erlaubniserteilung nach § 33 i GewO gesehen werden, denn die Errichtung der Spielhalle und deren bauliche Abnahme sind von Gesetzes wegen keine Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung nach § 33 i GewO (vgl. VG Regensburg, Beschl. v. 6.8.2013 - RN 5 S 13.1127 -, juris).

    Die Erlaubnispflicht und die Abstandsregelung betreffen nicht die Frage, ob der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann, sondern nur wie und wo (VG Regensburg, Beschl. v. 6.8.2013 - RN 5 S 13.1127 -, juris unter Hinweis auf VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013 - 4 K 336.12 -, juris).

  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
    Wird in die Freiheit der individuellen Erwerbs- und Leistungstätigkeit eingegriffen, so wird nicht der Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, sondern der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG als betroffen angesehen (BVerfG, Beschl. v. 30.11.2010 - 1 BvL 3/07-, juris, unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 9.12.2004 - III ZR 263/04 -, juris).

    Doch selbst wenn der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als Sach- und Rechtsgesamtheit seiner Substanz nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage den Eigentumsschutz gemäß Art. 14 Abs. 1 GG genießen sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.2005 - 7 C 16.04 -, juris; ausdrücklich offengelassen BVerfG, Beschl. v. 30.11.2010 - 1 BvL 3/07 -, juris), ist eine Verletzung des Eigentumsrechts durch die angegriffenen Bestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag und im Hamburgischen Spielhallengesetz nicht anzunehmen.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
    "Beruf" ist jede Tätigkeit, die auf Dauer berechnet ist und der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfG, Urt. v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 - Beschl. v. 18.6.1980 - 1 BvR 697/77 - Beschl. v. 28.11.1984 - 1 BvL 13/81 - Urt. v. 17.2.1998 - 1 BvF 1/91 -, alle juris).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
    Das Betreiben einer Spielhalle und die daraus erwirtschafteten Einnahmen dienen der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage, sodass der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG eröffnet ist (BVerfG, Beschl. v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91-, juris).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, unter steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.10.1951 - 2 BvG 1/51-; BVerfG, Beschl. v. 27.6.2962 -1 BvR 486/59 -, juris).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
    Ohne dass abschließend zu klären ist, inwieweit angesichts dieses Befundes nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eine Pflicht des Staates zum Schutz der Gesundheit der Bürger besteht, ist die Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren jedenfalls ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 -, unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 6.11.2003 - C-243/01 - Gambelli-, juris).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
    "Beruf" ist jede Tätigkeit, die auf Dauer berechnet ist und der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfG, Urt. v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 - Beschl. v. 18.6.1980 - 1 BvR 697/77 - Beschl. v. 28.11.1984 - 1 BvL 13/81 - Urt. v. 17.2.1998 - 1 BvF 1/91 -, alle juris).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12

    Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92

    Krankengeld

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Rechtspositionen nach dem BBergG; Verschulden des

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1994 - 14 S 1947/93

    Bestandsschutz für Anzahl von Spielgeräten in Spielhallenkomplex für die Zeit

  • VG Schwerin, 25.06.2014 - 7 B 872/13

    Rechtmäßige Untersagung des Betriebs einer Spielhalle nach Auslaufen

    Denn mit der fehlenden Betriebsausübung durch die Genehmigungsinhaberin ist die für die Betriebsgenehmigung essentielle (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2005 - 6 C 8.05 -, GewArch 2006, S. 123 [124 m. w. Nachw.]) Verbindung unterbrochen, die zwischen den beiden Bezugsgrößen Person des Gewerbetreibenden und Räumlichkeiten für die (ihr) genehmigte Gewerbeausübung bestand (vgl. den Beschluss des VG Hamburg vom 10. September 2013 - 4 E 2577/13 -, juris Rdnr. 26 f. m. w. Nachw.).
  • VG Schleswig, 15.09.2014 - 12 B 19/14

    Erforderlicher Abstand eines Wettbüros zu bestehenden Bildungseinrichtungen für

    § 5 Abs. 3 Nr. 3 Alt. 3 SVVO greift insofern erheblich in die Berufsausübung der Vertreiber von Sportwetten ein, als in einem Umkreis von 100 m Luftlinie u.a. zu bestehenden Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstätten kein Vertrieb zulässig ist (vgl. zur Qualifizierung als Berufsausübungsregelung VG Hamburg, Beschluss vom 10.09.2013 - 4 E 2577/13 - zitiert nach [...] mit weit. Nachw. und Urteil der Einzelrichterin der 12. Kammer vom 20.02.2014 - 12 A 206/12 -).
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